Insolvenzrecht

Mit dem Insolvenzrecht kann sich jeder Unternehmer treffen, egal ob wie ein Schuldner oder wie ein Gläubiger.

Beide Situationen verlangen spezifische Einstellung.

Im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers selbst ist es in der Regel notwendig durch rechtzeitige und richtige Schritte weiteren Lauf der Gesellschaft und ihren wirtschaftlichen Restart zu sichern, oder zumindest die aus der Insolvenz folgende Risiken für das Exekutivsorgan oder den Besitzer des Schuldner zu minimieren.

Im Falle der Insolvenz eines Geschäftspartners müssen Maßnahmen ergriffen werden, um die Forderungen effektiv einzutreiben und den daraus resultierenden Schaden zu minimieren.

GT Legal bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Insolvenz an, auch dank der engen Zusammenarbeit mit Steuer- und Wirtschaftsberatern und Experten der Gruppe Grant Thornton Czech Republic, deren Mitarbeit oft ein notwendiger Bestandteil von Insolvenzverfahren ist.

Bei der Gläubigervertretung legen wir Wert auf Effizienz und die Erzielung einer möglichst hohen Befriedigung der Forderung. Bei der Vertretung der Schuldner achten wir auf die Wahrung ihrer Interessen und Rechte und einen reibungslosen Ablauf des gesamten Insolvenzverfahrens.

Wir bieten eine komplexe Rechtsberatung bei der Vorbereitung und Realisation der Umstrukturierung der Gesellschaften an. Wir sind bereit eine fachliche Hilfe bei der Auswahl und Implementierung der geeigneten Strategie, den Verhandlungen mit Geschäftspartner und auch bei der notwendigen Mitarbeit mit zuständigen Behörden zu leisten.
 

Unsere Dienstleistungen

  • Umfassende Beratung der Exekutivsorgane im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder drohenden Zahlungsunfähigkeit 
  • Analyse der Insolvenzbedingungen und Auswahl des geeigneten Verfahrens
  • Insolvenzanträge und Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren
  • Vorbereitung und Verhandlung von Sanierungsplänen oder Moratorien
  • Kollektive Gläubigervertretung in Fällen wie Arca Investments, C2H is Growing Way
  • Vorschläge für den Erlass vorläufiger Maßnahmen
  • Vertretung in Gremien der Gläubiger
  • Vertretung in Zwischenstreiten
  • Überwachung von Insolvenzverfahren
  • Erwerb von „Distressed“ Vermögenswerte aus Insolvenzmasse
  • umfassende Unterstützung der Insolvenzverwaltern bei ihrer Tätigkeit